Abgabe von Hinweisen

Sie haben ein Fehlverhalten / eine Regelwidrigkeit am KIT beobachtet?
Folgende Wege stehen Ihnen zur Abgabe eines Hinweises zur Verfügung:

1. Direkter Kontakt zur Stabsstelle Compliance

Jede Person kann sich zur Abgabe von Hinweisen auf Compliance-Verstöße am KIT telefonisch, schriftlich oder persönlich an die Stabsstelle Compliance (COMP) wenden.

 

Kontakt zu COMP:

Karlsruher Institut für Technologie
Stabsstelle Compliance (COMP)
Campus Nord, Geb. 141
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: 0721 608-24636
E-Mail: info does-not-exist.comp kit edu

COMP berät in Fragen des regelkonformen Verhaltens und veranlasst die Klärung und Aufklärung etwaiger Compliance-Verstöße.
COMP ist hierbei zur Wahrung der Anonymität verpflichtet, soweit dies von den Hinweisgebenden oder Ratsuchenden gewünscht wird und rechtlich zulässig ist. 

2. Elektronisches anonymes Hinweisgeberportal

Das elektronische Hinweisgeberportal des KIT bietet allen Mitgliedern und Angehörigen des KIT sowie auch Externen die Möglichkeit zur Abgabe anonymer Hinweise.

Das Portal ist unter folgender Website erreichbar: https://hinweis.comp.kit.edu

Das System protokolliert keine IP-Adressen, so dass es unter einem verhältnismäßigen Aufwand nicht möglich ist, auf die hinweisgebende Person zu schließen. Die Datenbank ist verschlüsselt: Sie ist pro Nutzerin bzw. Nutzer mit je einem 1024bit Schlüssel gesichert; der Schlüssel ist mit dem Nutzerpasswort geschützt. Dies führt dazu, dass die Administratorinnen und Administratoren keinen Zugriff auf die Inhalte der Datenbank haben. Ausschließlich COMP hat Zugang zu den übermittelten Informationen.

3. Meldestelle für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Jede Person oder Organisation, die von einem möglichen Verstoß gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch das KIT, seine Mitglieder und Angehörigen, oder durch unmittelbare oder mittelbare Zulieferer des KIT, oder von entsprechenden Risiken Kenntnis erlangt hat, kann diese über die folgenden Meldekanäle an das KIT melden:

1. Telefonisch an +49(0)72160824636, per E-Mail an info∂comp.kit.edu oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung über die genannte Telefonnummer oder die genannte E-Mail-Adresse.

2. Anonym über das elektronische Hinweisgeberportal des KIT unter https://hinweis.comp.kit.edu/

Für das Verfahren bei entsprechenden Hinweisen gilt die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren des KIT zur Meldung menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichtverletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

4. Vertrauensanwalt für Korruptionsverhütung

Vom Innenministerium wurde ein Vertrauensanwalt als externer Ansprechpartner für die Abgabe von Hinweisen auf Korruptionsstraftaten und Begleitdelikte durch Mitglieder und Angehörige des KIT sowie auch Externe bestellt.

 

Kontakt zum Vertrauensanwalt:

Rechtsanwalt Michael Rohlfing
BENDER HARRER KREVET
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Zerrennerstraße 11
75172 Pforzheim
E-Mail:vertrauensanwalt∂bender-harrer.de

 

Dem Vertrauensanwalt können Sachverhalte, die strafrechtliche Verfehlungen mit Korruptionsrelevanz beinhalten könnten, mitgeteilt werden. Die hinweisgebende Person bleibt dabei auf Wunsch dem KIT gegenüber anonym. Der Vertrauensanwalt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und inwieweit er die gemeldeten Hinweise der Compliance-Beauftragten am KIT zur weiteren Prüfung unterbreitet. Dadurch wird gewährleistet, dass dem KIT nur Fälle mit substantiellen Verdachtsmomenten gemeldet werden.

Bei Bedarf wirkt der Vertrauensanwalt im Weiteren, unter Wahrung der Anonymität der hinweisgebenden Person, an der Sachverhaltsaufklärung mit.

Weitere Informationen zum Vertrauensanwalt finden Sie auch unter: https://www.bender-harrer.de/Vertrauensanwalt/

5. Weitere interne Anlaufstellen für Mitglieder und Angehörige des KIT

Mitglieder und Angehörige des KIT können sich gemäß der Dienstvereinbarung Compliance mit Hinweisen auch an die jeweils für die Thematik fachlich zuständigen zentralen Beauftragten des KIT wenden, oder an die jeweilige Führungskraft, sofern diese nicht selbst vom Hinweis betroffen ist.

Eine Übersicht der Beauftragten des KIT mit Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Intranet unter Beauftragte des KIT.

6. Externe Meldestelle

Für externe Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz steht eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Zudem existieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt weitere Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten.

 

Des Weiteren können Meldungen an die Meldestelle des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) gerichtet werden. Die Hinweisgebermeldestelle des MWK ist wie folgt erreichbar:

- Per E-Mail an: Hinweisgebermeldestelle∂mwk.bwl.de
- Per Post: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, "Hinweisgebermeldestelle", Königstraße 46,
  70173 Stuttgart.
- Auf Wunsch kann ein persönlicher Termin mit einer Person der Hinweisgebermeldestelle vereinbart werden.
- Die Abgabe von anonymen Meldungen ist möglich.

 

Bitte beachten Sie: Hinweisgebenden steht es grundsätzlich frei, sich an eine zuständige externe Meldestelle zu wenden. Wir bitten jedoch um vorrangige Nutzung interner Meldewege.

 

 

Ab dem 02.07.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das bei der Abgabe und Entgegennahme von Hinweisen zu beachten ist.

 

 

Achtung-Zeichen Bitte bedenken Sie, dass durch anonyme Hinweise Kolleginnen und Kollegen oder Mitmenschen beschuldigt und daher Untersuchungen in die Wege geleitet werden können. Bitte benutzen Sie diese Informationswege deshalb verantwortungsvoll und unter Wahrung der Wahrheitspflicht. 

Bitte beachten Sie z.B. auch die Hinweise für Hinweisgebende von Transparency International Deutschland e.V. bevor Sie die nächsten Schritte unternehmen.